Naja, das ist nun natürlich soo einfach auch wieder nicht. Ich kenne mich zwar wenig mit Autos, dafür aber umso mehr mit Rechtsfragen aus. Wenn der Motor eine Einfahrphase braucht und der Hersteller deswegen im Problemfall die Garantie ablehnt, dann muss das genaue Verhalten bzgl. des Einfahrens natürlich auch im Handbuch des Wagens beschrieben werden. Falls dort diesbzgl. was stehen sollte, muss man sich natürlich auch dran halten, keine Frage. Falls aber nicht, dann gibts auch nichts zu beachten. Und dann kann sich der Hersteller auch nicht hinstellen und einfach mal so ins Blaue sagen, man hätte den Motor "einfahren" müssen. "Einfahren" ist keine standardisierte Vorgehensweise - der Hersteller muss schon genau dokumentieren, wie er das Fahrzeug wie lange behandelt haben möchte.
Und bei einem ESG oder Automatik sollte wie gesagt eigentlich überhaupt nichts zu beachten sein, da man diese ja gar nicht mit zu hohen Drehzahlen fahren kann, selbst wenn man es wollte. Jedenfalls nicht, solange man im Automatikmodus fährt. Hier hat es der Hersteller dann selbst in der Hand, die Steuerelektronik so zu programmieren, dass der Motor in den ersten x km nur max. soundso hochtourt.