Leuchtmittel Alternativen für das statische Abbiegelicht

  • Grundsätzlich hast du Recht, aber beim E-Zeichen streiten sich die Geister,
    hier ein Zitat aus dem Internet:


    E-Zeichen


    Der Unterschied ist schlicht nur der, daß das e-Zeichen eine generelle
    Strassenzulassung darstellt und keine Bauartgenehmigung an einem bestimmten
    Fahrzeug. Nur um beim Beispiel Scheinwerfer zu bleiben: Nebelscheinwerfer zum
    Nachrüsten sind in aller Regel mit einer e-Nummer versehen (und keiner
    ABE), können problemlos deswegen auch an jedes x-beliebige Auto montiert
    werden, solange man dabei alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet (Abstände,
    ausreichende Festigkeit der Halter, etc.). Sprich: hat jemand solche Teile an
    sein Auto montiert und das auch soweit alles den Regeln entsprechend, bescheinigt
    die e-Nummer einzig, daß das Teil auch überhaupt im Strassenverkehr
    betrieben werden darf (um beim Beispiel zu bleiben: NSWs ohne e-Nummer dürften
    nicht betrieben werden - genauso wie keine Glühbirnen ohne e-Nummer verwendet
    werden dürfen).


    Im Umkehrschluß gesagt: sollte jemand denn mal etwas beanstanden wollen,
    müsste er/sie/es das begründen, denn eine generelle Strassentauglichkeit
    wurde dem Bauteil bereits bescheinigt - durch die Zuteilung einer e-Nummer.


    Im Zweifelsfalle heißt das aber auch, daß weiterhin überprüft
    wird, ob das Teil überhaupt richtig montiert wurde (beispielsweise wenn
    die Polizei einen anhält und die montierten NSWs bemängeln würde)...
    ein e-Zeichen ist also kein Freifahrtschein, aber prinzipiell bedeutet es "eintragungsfrei".


    e-zeichen es ist in der regel bei den größeren herstellern eine
    ABE trotz e-Zeichens dabei.


    z.B. Hella liefert zu seinen Leuchten immer eine ABE mit, diese sollte man
    dann auch mitführen.


    Und nochwas: Für die Teile die an deinem Auto montiert sind, auf denen
    ein E-Zeichen ist, hält der Fahrzeughersteller eine ABE bereit. allerdings
    komplett. Z.b. für meinen Golf liegt in Wolfsburg bei VW eine ABE für
    mein Auto bereit.


    Trotzdem würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die meisten davon
    ausgehen, dass ein e-Zeichen von der ABE entbindet. Denn z.b. auf fahrzeugsepzifischen
    Scheinwerfern steht auch ein E-Zeichen, es ist aber trotzdem eine ABE erforderlich
    (Thema Klarglasscheinwerfer, die nicht serienmäßig verbaut waren).


    Von der Internetseite:
    http://www.tankos.info/tips/abe.htm


    Deswegen:
    Im Fall eines Unfalls, möchte ich nicht das mich ein Polizist nach der ABE fragt und ich habe keine!!!!!!


    Ich würde auch hellere Scheinwerfer einbauen, aber nur wenn ich auf der sicheren Seite bin!


    Gruß


    Stefan


    PS.: Vielen Dank für deine schnelle Antwort ;)

  • Hi Tommy,
    danke für deinen Artikel, er ünterstützt meine Meinung.
    Auszug:
    Allgemeine Bestimmungen zum Einbau von TFL


    Definition Tagfahrleuchte



    ECE R48, Punkt 2.7.25


    Tagfahrleuchte ist eine nach vorne gerichtete Leuchte, welche dazu
    dient, das Fahrzeug bei Fahrten bei Tageslicht besser kenntlich zu
    machen.



    • Am Fahrzeug können 2 Tagfahrleuchten montiert werden.
    • Die Farbe ist weiss (genau betrachet 2856 K gem ECE R87, Abs. 9) und
    • die Leuchten sollen logischerweise nach vorne gerichtet werden.
    • Die Leuchtem müssen eine Kennzeichnung nach ECE R87 aufweisen.

    @ Kalinka:
    Da du mit den Nebler noch zwei Tagfahrleuchten montierst, erlischt die Betriebserlaubnis deines 2008.
    Gruß
    Stefan

  • @Kalinka,


    lohnt sich der Aufwand,
    hat sich die Helligkeit wesentlich verbessert?



    LG Micha

    Peugeot 2008 Allure, schneeweiss, 120 VTI, Grip Control, Panoramadach, Kunstleder Oxford schwarz, Einparkassistent, DAB, JBL Soundsystem, Trennnetz, 17 Zoll Eridan mit Good Year 4 Seasons ...und immer noch sehr zufrieden damit :thumbup:

  • @all


    Hallo Leute,


    der 2008 hat ja schon TFL und nur die Nebler/Abbiegeleuchten sind schwach.


    Was spricht dagegen, die TFL der neuen Scheinwerfer nicht anzuschließen sondern
    nur die H3 Lampe der neuen Nebelscheinwerfer zu nutzen?


    Nur so eine Idee, ich hoffe Ihr versteht was ich meine


    Gruß Tom


    PS: natürlich immer unter der Vorgabe der Rechtssicherheit! mag den Versicherungsschutz wegen ein paar Lampen nicht riskieren.


    PS: mir sind die Abbiegefunzeln ebenfalls viel zu schwach :thumbdown:

  • gerade die TFL in den Scheinwerfern finde ich chick,
    würde ich nur sehr ungern abklemmen... :thumbdown:

    Peugeot 2008 Allure, schneeweiss, 120 VTI, Grip Control, Panoramadach, Kunstleder Oxford schwarz, Einparkassistent, DAB, JBL Soundsystem, Trennnetz, 17 Zoll Eridan mit Good Year 4 Seasons ...und immer noch sehr zufrieden damit :thumbup:

  • Und da oben werden sie auch vom Gegenverkehr besser gesehen, was ja der eigentliche Sinn ist.


    Nichts ist "entspannender", als vom nervösen Gegenverkehr übersehen zu werden. Nicht alle Starßen reichen für drei Autos nebeneinander - und manche haben am Rand auch so eklige Bremsstöcke mit Blättern dran. Die Dinger geben nicht nach!

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    Seit 20.06.2013 über :thumbup: 157 tkm :thumbup: zufrieden im Allure - eHDI 92PS - Start/Stop - Reserverad - Trennnetz - Sitzheizung - CD (weitgehend unbenutzt) und Radstand Fahrradinnenträger jetzt nur noch gelegentlich unterwegs.

  • nee so hab ich das nicht gemeint :rolleyes: ...


    die Hauptscheinwerfer bleiben unangetastet, sollen so leuchten wie es sein soll. Mit TFL, Fern- und Abblendlicht.


    Die neuen Nebler aus Eb*y haben ja anscheinend LED als TFL und H3 für den Nebel.... sind sozusagen Kombileuchten.
    Die LED der neuen würde ich "links liegen lassen" und nur die H3 Birne anschließen.... soweit diese mehr Licht bietet als der originale Scheinwerfer.


    Gruß Tom