Hallo,
nach meiner Information ist der Besitz der App nicht verboten. Nur der gebrauch. Soll heißen: App bei Kontrolle aktiviert -----Handy wird von Polizei sicher gestellt und Anzeige gestartet.
Nutzt der Beifahrer die App, könnte dies die sogenannte Rechtlücke sein, darauf würde icgh mich nicht verlassen. Verbot bleibt VERBOT. Also besser Geschwindigkeit anpassen und Verkehrsregeln beachten, ist beim verschärften Punktesystem seit 1.5.14 ohnehin besser.....
Gruß
Meinung dazu von Norm