Da ich hier dieser Tage selbst drüber gestolpert bin, wollte ich das sicherheitshalber mal teilen. Man weiß ja nie...
Wenn Ihr die Doppelkarte abholt bzw. bei online abgeschlossenen Verträgen diese Nummer bekommt (man braucht ja heutzutage keine Doppelkarte mehr), dann UNBEDINGT DARAUF ACHTEN, dass nicht nur in der Haftpflicht, sondern auch in der Kasko eine vorläufige Deckung besteht! Für die Haftpflicht besteht sie immer, für die Kasko aber nicht. Und so fährt man im Zweifelsfall die ersten Tage womöglich ohne Kaskoversicherung rum, und gemäß Murphys Gesetz wird gerade eben dann natürlich ein Kaskoschaden eintreten.
Bei mir war es so, dass auf der Bestätigung nach Onlineabschluss bei der HUK24 tatsächlich nur die vorläufige Deckung für die Haftpflicht draufstand. Und lt. deren AGB besteht eine vorläufige Deckung in der Kasko auch nur, wenn dies explizit bestätigt wird. Ich habe die dann angemailt und 1/2 Stunde später die erlösende Antwort bekommen, dass auch in der Kasko mit Eingang des Onlineabschlusses bei denen eine vorläufige Deckung besteht. Ob das bei der HUK24 immer so ist, obwohl in den AGB was anderes steht, oder ob das in meinem Fall einfach nur deshalb so war, weil das vorherige Auto auch schon bei der HUK24 versichert war und es somit gar keinen neuen Vertrag, sondern nur einen Fahrzeugwechsel gab, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall sollte man darauf achten.
Wenn man danach googelt, findet man im Netz die dollsten Geschichten. Z.B. einer, der einen neuen Audi Q5 gekauft hatte, der ihm nach 2 Tagen geklaut wurde, und er hatte halt auch nur eine vorläufige Deckung in der Haftpflicht. Pech gehabt - Auto weg, keiner zahlt. Ganz üble Sache...