Keine Ahnung, wo Du Fahrschule gemacht hast - mir hat man dort nichts Dergleichen beigebracht. Und ich würde ehrlich gesagt auch nicht erwarten, dass derartiges Wissen nun ausgerechnet in Fahrschulen vermittelt wird. Desweiteren haben Dinge, die einem möglicherweise ein Fahrlehrer irgendwann mal "off the record" erklärt hat (denn mit dem Fahrunterricht an sich hat sowas natürlich rein gar nichts zu tun), oder eben auch nicht erklärt hat, nicht das Geringste mit der Frage zu tun, was ein Garantiethema ist und was nicht...
Ich stelle mir gerade den Vertreter eines Autoherstellers vor, der vor Gericht darauf verweist, dass der Kläger, dessen Auto wegen häufiger Kurzstreckenfahrt einen Motorschaden hatte, doch bestimmt in der Fahrschule mal gehört hätte, dass man sowas ja auch nicht macht. Der Richter würde sich ein drittes Bein lachen...
Es ist in unserer heutigen Zeit üblicher als noch vor 20 Jahren, dass Autos z.B. im Bereich von Großstädten primär für Kurzstecken verwendet werden. Und dieser hier wird ja wie gesagt sogar genau dafür beworben. Wenn also ein Auto damit ein Problem hat und sein Besitzer daher bestimmte Dinge beachten muss, dann muss das irgendwo stehen. Tut es das nicht, muss man auch nichts beachten, und wenn dann doch was passiert, dann ist das ein Garantiefall. Was man VIELLEICHT, vielleicht aber eben auch nicht, irgendwann mal in der Fahrschule zu diesem Thema gehört hat, ist juristisch gesehen völlig irrelevant. Sogar eher im Gegenteil - wenn der Hersteller WEISS, dass sein Motor xy eine bestimmte Art und Weise der Behandlung braucht, und den Kunden nicht darauf hinweist und billigend in Kauf nimmt, dass die Leute sich ihre Motoren schrotten, dann geht das im Grunde genommen fast schon als arglistige Täuschung durch. Und wenn wir dann noch statt von der Herstellergarantie von der Händlergewährleistung reden - das wäre kein Spaß. Für den Händler.