Schade, dass die Spanier die alten Ortskennzeichen abgeschafft haben, fand ich besser.
Naja, die "Orte" waren eher Provinzen, ungefähr vergleichbar mit einem Regierungsbezirk in Deutschland. Zumal war es fast sicher, dass jemand mit "B"arcelona Kennzeichen mit einem verkratzten Auto aus "M"adrid wiederkam, und umgekehrt genauso. Man sollte ausserdem nicht vergessen, dass trotz der regionalen Autonomieregierungen Spanien nach wier vor ein sehr zentralistischer Staat ist. So gibt es keine Zulassungsstellen in jedem Kreis oder Stadt, sondern es befindet sich üblicherweise eine in jeder Provinzhauptstadt, und das war's. Wer auf dem platten Land oder in den Karpaten wohnt, muss teilweise Wege über 100 Km zur Zulassungsstelle in Kauf nehmen.
Daher floriert hier in Spanien auch dass Geschäft der sogennanten "Gestorías". Diese Dienstleister sind nicht mit dem deutschen Steuerberater vergleichbar, sondern eher mit dem Schreiber des Mittelalters, der die Anliegen des gemeinen Volkes entgegennahm, in ensprechende Schriftform brachte (heutzutage: das Formular ausfüllt) und dann gegen einen grosszügig bemessenen Obolus (KFZ-Ummeldung: üblicherweise um die 100 €) und dann bei Palast (heute: Staatliche Behörde) einreichte.
Diese Dienstleister geniessen weiterhin umfassende Privilegien: Feste Ansprechpartner in den Behörden, spezielle Schalter an denen nur "gestorías" bedient werden und weitere Privilegien (Wartebereich MIT Sitzgelegenheiten).
Selbstverständlich ist es auch möglich, diese Behördengänge selbst zu tätigen. Jedoch sieht es so aus, dass die meisten Verwaltungsakte in Spanien nur "vom einen auf den anderen Tag" erledigt werden. Morgens ist Schalterstunde, nachmittags werden die Vorgänge des Vormittags bearbeitet, die dann am nächsten Vormittag abholbereit sind, so sind, macht man es denn selbst, zumeist 2 Tage im Eimer. Zumal bei einer KFZ-Ummeldung. zumindest zum Antrag alter und neuer Besitzer zugegen sein müssen. Ach, ja, und bei Fahrzeugen die nicht älter sind als 10 Jahre ist auch noch eine Steuer auf "Vermögensubertragungen" i.H.v. ca. 10% vom Zeitwert (der nach offizieller Liste festgesetzt wird) vor dem Verkauf zu zahlen.
Der Gestor hingegen nimmt die Unterlagen beider Parteien, die zu erwartenden Gebühren und Steuern und die Original-Fahrzeugpapiere und Ausweiskopien von Käufer und Verkäufer in seine Obhut, und stellt dann dem Käufer einen Vorübergehenden Zulassungsschein der bis zu 30 Tagen gültig ist aus, und erledigt seine Botengänge. Wenn alles abgeholt wird, ist dann sein Obulus fällig, dann gibt es auch die Originalpapiere.