Alles anzeigenAber Hallo!
1. Der o.e. "sogenannte Heizlüfter" hat eine offene glühende Heizspirale, deren Verwendung ist am und im PKW nicht zulässig.
2. Solange der Netzstrom zu >70% aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird ist es kaum sinnvoll den PKW mit E zu enteisen.
3. Selbstverständlich gibt es explosionssichere (TÜV!) E-Heizgeräte -das sind jedoch keine Heizlüfter- die ohne erhebliche Bedenken am und im PKW eingesetzt werden dürfen.
4. Bei Verwendung eines durch einen Heizlüfter ausgelösten Brand zahlt die Versicherung wohl nicht.
MfG
Hallo Heima
du bist anscheinend ein Heizungs- und Klimafachmann, der sich auskennt. Leider hast du keine Verordnung oder Gesetztestext zitieren können, um deine Behauptungen zu unterlegen. Naja, sei's drum.
Mein "Heizlüfter" stand damals standfest im Beifahrer-Fussraum, das Kabel lag einklemm-gesichert in der angelehnten Fahrertür, mein Strom ist zu 100% Ökostrom (Wasserkraft). Und es hat bestens funktioniert, ohne dass es gebrannt hätte..